KULTUR.GEMEINSCHAFTEN
Dokumente für die 1. Antragsphase 2020 / 2021
Projekt-ID NK_2020_001 bis _999
Checkliste
01b | Checkliste Kulturgemeinschaften |
KULTUR-GEMEINSCHAFTEN: Fördergrundsätze, Logos, Bestimmungen
02 | Fördergrundsätze KULTUR.GEMEINSCHAFTEN | ||
02 | KULTUR.GEMEINSCHAFTEN Logo | ZIP | |
03 | Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung | ||
04 | BKM Logo Deutsch | ZIP | |
04 | BKM NEUSTARTKULTUR Logo | ZIP | |
04 | Logo Kulturstiftung der Länder | ZIP |
Finanzplan
05a | Ein Muster des Finanzplans | ODS XLSX | |
05b | Die Ausfüllhilfe zum Finanzplan | ODS XLSX |
Formular für die Mittelanforderung
06 | Formular für die Mittelanforderung |
Formular und Richtlinien zur Vergabe
07 | Merkblatt Grundzüge der Vergabe. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Grundzüge der Vergabe (Stand Juni 2018) |
||
08 | Formular für den Vergabevermerk | ODT DOC |
Formulare für die Verwendungsnachweise
09 | Inventarliste für den Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweis | ODT DOC PDF | |
10a | Belegliste für den Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweis | ODS XLSX | |
10b | Zahlenmäßiger Nachweis für den Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweis | ODS XLSX | |
10c | Formular für den Zwischenverwendungsnachweis | ODT DOC PDF | |
10d | Formular für den Gesamtverwendungsnachweis | ODT DOC PDF |
Merkblätter und Richtlinien
11 | Zuwendungsbescheid: Bundeszuwendung aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aus Kapitel 9070 Titel 00001 im Haushaltsjahr 2021. Projektförderung: "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN" im Rahmen NEUSTART.KULTUR | ||
12 | Steinherr/Wollensak in: Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, 199. AL Mai 2019, 6.1.2 Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 7.7.2004 | ||
13 | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV). Besteuerung der Frühstücks- und Übernachtungskosten | ||
14 | Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschl. der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) | ||
15 | Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 | ||
16 | Verwaltungsvorschrift zu § 44 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) | ||
17 | Bundesministerium der Finanzen, Richtlinie zur Auszahlung von Bundesmitteln an Zuwendungsempfänger und an Bundesmittel verwaltende Stellen außerhalb der Bundesverwaltung im Abrufverfahren (Abrufrichtlinie) | ||
18 | Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie |
Kultur.Gemeinschaften: Fragen und Antworten
Habe Sie die Vorlage für den Finanzierungsplan unter https://www.kulturgemeinschaften.de/dokumente/ verwendet?
Bitte ausschließlich diese Vorlage verwenden und als PDF an den Vertrag hängen (vgl. S. 18, Vertrag). Auf dieser Website finden Sie zudem eine AUSFÜLLHILFE zum Finanzierungsplan.
Sind Fördersumme, Projektsumme und Eigenanteil im Finanzierungsplan identisch mit den im Vertrag genannten Summen unter § 2 und § 3? Im Zweifel bitte nach den Summen im Vertrag richten.
- Ihre Fördersumme muss im Finanzierungsplan unter "1. Beantragte Fördersumme bei Kultur.Gemeinschaften", "Summe der 1. Hauptposition" (B. Einnahmen und Deckungsmittel) stehen.
- Ihre Projektsumme muss im Finanzierungsplan unter "Gesamtausgaben des Projektes" (A. Ausgaben) stehen.
- Ihr Eigenanteil setzt sich aus den Positionen unter 2. und evtl. aus 3., 4., 5. und 6. (B Einnahmen und Deckungsmittel) zusammen.
- Sollten Sie bei den Eigenmitteln "Unbare Eigenmittel" angeben, bitten wir Sie, diese unter "Erläuterungen" kurz zu benennen (z. B. Schnittlaptop, Streamingkamera, Mikrofon etc.).
- Die Punkte 4. und 5. und 6. im Finanzierungsplan sind keine obligatorischen Angaben (aber es kann alternativ und/oder ergänzend zu den Eigenmitteln unter 2. und 3., unter 4. und 5. und 6. eine andere Art der gesicherten Kofinanzierung eingetragen werden.)
Wandeln Sie den Finanzierungsplan vor dem Anhängen an den Vertrag von Excel in PDF um:
- Wird der Finanzierungsplan als PDF richtig dargestellt? (Das Excel-Dokument muss vor der Umwandlung im Querformat formatiert sein: Seitenlayout > Ausrichtung > Querformat.)
- Ist zudem ein Haken bei brutto ODER bei netto zu sehen (oben rechts im Finanzierungsplan)? Wenn Sie den Haken (aufgrund von Formatunterschiedenen verschiedener Excel- und OpenDocument-Formate) nicht erfolgreich setzen können, schreiben Sie bitte "ja" oder "nein" neben brutto oder netto.
- Letztempfänger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind: bitte einen Haken bei Bruttobetrag sowie Bruttosummen eintragen.
- Letztempfänger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind: bitte einen Haken bei Nettobetrag sowie Nettobeträge eintragen.
Ist der obere Bereich des Finanzierungsplans vollständig inkl. Projektnummer (vgl. Vertrag, S. 2) und aktuellem Datum versehen?
- Unter Fördermodul 1 sind ausschließlich Sachkosten (Equipment) anzugeben.
- Unter Fördermodul 2 sind ausschließlich Dienstleistungen (z. B. Raummiete Tonstudio, Programmierung Website etc.) anzugeben.
- Hatten Sie Fördermittel für Fördermodul 3 in Ihrem Antrag gelistet, haben wir diese Summe von Ihrer Fördersumme abgezogen. Das Fördermodul 3 wird finanziell von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN zur Verfügung gestellt und wird daher nicht im Finanzierungsplan gelist
Wie ermittele ich, welche Technikausstattung (Fördermodul 1) für meine Einrichtung geeignet ist?
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit den Mitarbeiter*innen des Helpdesks bei der Kulturstiftung der Länder können Institutionen, die sich für eine Antragstellung bei KULTUR.GEMEINSCHAFTEN interessieren, Informationen zu den Ausstattungskomponenten erhalten, die für eine Umsetzung der geplanten Content-Produktionen notwendig sind.
Was beinhaltet Fördermodul 3?
Das Fördermodul 3 beinhaltet Schulungen / Webinare und Videotutorials des Projektteams von Kultur.Gemeinschaften, die Sie lediglich in Ihren Zeitplan einplanen müssen (z. B. ca. 12 x 45 min).
Bis wann müssen die Rechnungen eingereicht sein?
Die Mittel müssen nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2021 ausgegeben und abgerechnet sein.
Bis wann müssen die digitalen Content-Projekte vorliegen, veröffentlicht und dokumentiert sein?
Zu- bzw. Absagen werden voraussichtlich im 2. Quartal 2021 versandt. Der Projektzeitraum endet am 31. August 2022. Bis dahin müssen die digitalen Content-Projekte vorliegen, veröffentlicht und dokumentiert sein. Sollten Sie Ihre Projekte nicht fristgemäß bis zum 31. August 2022 umsetzen, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Kulturstiftung der Länder vorbehält, Fördergelder zurückzufordern.
Was beinhalten die Ausstattungspakete A bis C?
Die Ausstattungspakete sind Beispiele zur Veranschaulichung. Sie stellen sich Ihre Ausstattungspakete abhängig von Ihren digitalen Content-Projekten und Ihren Bedürfnissen selbst zusammen.
Was ist mit externen Dienstleistungen gemeint?
Mit externen Dienstleistungen, die man über Fördermodul 2 beantragen kann, sind Honorarverträge, Werkverträge oder gemischte Beauftragungen gemeint, die Sie als Antragsteller*in mit Agenturen, Freelancern, Dozent*innen eingehen, um die digitalen Content-Projekte umzusetzen (z. B. die Programmierung von partizipativen Webapps, Schulungspersonal auf Honorarbasis etc.). Die Summe aller beantragter externer Dienstleistungen sollte nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.
Was ist im Antragsformular mit Satzung gemeint?
Gemeint ist ein Dokument, das Ihre Gemeinnützigkeit ausweist, z. B. die Satzung eines gemeinnützigen Vereins oder einer Stiftung.
Müssen Vergleichsangebote eingereicht werden?
Sie reichen keine Vergleichsangebote bei der Kulturstiftung der Länder / Projekt KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ein. Für die Einhaltung des Vergaberechts sind Sie zuständig. Sofern Ihr Projekt bewilligt wird, erhalten Sie weitere Informationen zur Unterschwellenvergabeordnung.
Wie zähle ich die Vollbeschäftigen meiner Einrichtung?
Sie zählen die Teilzeitbeschäftigungen zusammen, d. h. vier 50-Prozent-Stellen entsprechen zwei Vollbeschäftigten.
Kultur.Gemeinschaften: Förderung
gefördert durch
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aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Kultur.Gemeinschaften: Kontakt
Projektmanagement KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bei der Kulturstiftung der Länder
Conrad Mücke
Lützowplatz 9, 10785 Berlin
Tel.: +49 30 8936 35-60
Email: kontakt@kulturgemeinschaften.de